Die Unterweisung der Mitarbeitenden zu Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen ist gesetzlich durch das Arbeitsschutzgesetz in § 12 Absatz 1 verpflichtend von jedem Unternehmen im Rahmen der Fürsorgepflicht durchzuführen. Es dient dazu, Mitarbeitende präventiv vor Gefährdungen am Arbeitsplatz, Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten zu schützen und zu sensibilisieren.
Grundlage der Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung, die betriebliche Gefahren am Arbeitsplatz identifiziert. Auf Basis dieser Gefährdungsbeurteilung können Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die Online-Unterweisung, bestimmt werden.
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