Die Unterweisung der Mitarbeitenden zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist gesetzlich durch das Arbeitsschutzgesetz in § 12 Absatz 1 gefordert und ist verpflichtend von jedem Unternehmen im Rahmen der Fürsorgepflicht durchzuführen. Dies dient dazu, Mitarbeitende präventiv vor Gefährdungen am Arbeitsplatz, Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten zu schützen und sie für diese Themen zu sensibilisieren.
Grundlage der Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung, die die betrieblichen Gefahren am Arbeitsplatz identifiziert. Auf Basis dieser Gefährdungsbeurteilung können anschließend Schutzmaßnahmen abgeleitet werden, wie zum Beispiel eine Online-Unterweisung zu einem bestimmten Thema. Die Gefährdungsbeurteilung ergibt also, welche Themen im Unternehmen unterwiesen werden müssen.
Bitte beachten Sie, dass DEKRA Neo keine Empfehlungen dazu geben kann, welche Themen Sie in Ihrem Unternehmen unterweisen müssen.