Die Online-Unterweisungen aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen nach § 12 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes sowie nach § 4 Absatz 1 der ergänzenden DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich absolviert werden.
Jugendliche Mitarbeitende sind darüber hinaus nach § 29 des Jugendarbeitsschutzgesetzes mindestens halbjährlich zu unterweisen.