Laut Arbeitsschutzgesetz muss eine Unterweisung erfolgen, bevor Arbeitnehmende die entsprechende Tätigkeit erstmals aufnehmen. In der Regel müssen sie also bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie unterwiesen werden. Unabhängig davon muss die Online-Unterweisung vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Unterweisung wiederholt werden.